Richtiges Verhalten am Fahrrad.
Vorbeischlängeln an angehaltenen Fahrzeugen ist erlaubt.
Haben Fahrzeuge vor Kreuzungen angehalten, dürfen einspurige Fahrzeuge neben oder zwischen diesen vorfahren, um sich weiter vorne einzureihen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrzeuge still stehen und genügend Platz zum Vorbeifahren vorhanden ist. Vorsicht vor plötzlich geöffneten Autotüren!
Wartepflicht bei Zebrastreifen
Achtung bei FußgängerInnen. RadfahrerInnen sind gegenüber BenützerInnen des Zebrastreifens wartepflichtig. Fußgänger haben am Zebrastreifen Vorrang, sobald sie diesen erkennbar benützen wollen.
Benützungspflicht von Radfahranlagen
Wenn eine Radfahranlage vorhanden ist, muss diese von Radfahrern grundsätzlich auch benützt werden. Solange der/die RadfahrerIn die Radfahranlage benützt, genießt er/sie Vorrang gegenüber anderen VerkehrsteilnehmerInnen. Sobald der/die Radfahrende die Radfahranlage verlässt, hat er/sie Nachrang.
Verboten oder erlaubt?
Ist das Fahren auf dem Gehsteig/Gehweg erlaubt?
Gehsteige/Gehwege dürfen nicht befahren werden. Es sei denn, sie sind für den Fahrradverkehr zugelassen und als solche beschildert. Allerdings darf das Rad auf Gehsteigen/Gehwegen geschoben werden.
Ist das Anhängen an andere Fahrzeuge erlaubt?
Sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen, ist verboten.
Ist das Abstellen des Fahrrades auf dem Gehsteig erlaubt?
Ist ein Gehsteig breiter als 2,5 Meter, darf ein Fahrrad am Gehsteig abgestellt werden. Das Fahrrad darf nicht so abgestellt werden, dass es umfallen und den Verkehr behindern kann.
Ist das Fahren gegen die Einbahn erlaubt?
Normalerweise darf der/die RadfahrerIn nur in Richtung der Einbahn fahren. Ist jedoch eine Zusatztafel „Ausgenommen Fahrräder“ an die Einbahntafel angebracht ist das Fahren gegen die Einbahn gestattet.
Ist Radfahren zu zweit erlaubt?
Es ist verboten, eine zweite Person auf dem Gepäckträger oder auf dem Rad sitzend mitzuführen. Tandems sind erlaubt.
Ist Radfahren nebeneinander erlaubt?
Radfahrende dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen nebeneinander fahren. Nur RennradfahrerInnen dürfen zu Übungszwecken auch auf „normalen“ Straßen nebeneinander fahren.
Ist das Vorfahren in einer Kolonne erlaubt?
An einer stehenden Kolonne darf vorgefahren werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und wenn abbiegende Fahrzeuge nicht behindert werden.